FACHANWALT FAMILIENRECHT

Rechtsanwalt Stankiewicz ist seit seiner Zulassung 1975 schwerpunktmässig im Bereich des Familien- und ErbRechts tätig und verfügt daher über jahrzehntelange Erfahrung im FamilienRecht (Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt, Ehewohnung, Haushaltsauseinandersetzung, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich u.w.m.) und im ErbRecht (Letztwillige Verfügungen, Erbverträge, Testamente, Verfügungen unter Lebenden, Zuwendungen, erbrechtliche Verzichte, vertragliches und gesetzliches Erbrecht, Pflichtteilsrecht u.w.m.).